Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hager,
die AfD-Fraktion stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen:
Pforzheimer Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylanten sollen in Zukunft von den Bewohnern selbst gereinigt werden. Laufende Verträge mit Reinigungsfirmen bezüglich der Reinigung obiger Unterkünfte sollen nach Ablauf nicht verlängert bzw. neu vergeben werden.
Begründung:
1.) § 5Abs.1 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz:
(1) 1 In Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylgesetzes und in vergleichbaren Einrichtungen sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden; von der Bereitstellung dieser Arbeitsgelegenheiten unberührt bleibt die Verpflichtung der Leistungsberechtigten, Tätigkeiten der Selbstversorgung zu erledigen.
2.) Asylbewerber übernehmen Eigenverantwortung, werden vertraut mit den deutschen Hygienestandards und leisten einen Beitrag zur Integration.
3.) Die ZDv 10/15 der deutschen Bundeswehr, die die Stuben- und Revier-Reinigung durch Soldaten selbst regelt, hat über Jahrzehnte bewiesen, dass eine eigenverantwortliche Reinigung der Unterkünfte durch die Bewohner selbst durchaus machbar, sinnvoll und zielführend ist.
4.)Die für die enormen Reinigungskosten verwendeten Gelder können anderweitig eingesetzt werden; auch wenn diese vom Land übernommen werden, sind es dennoch von Allen erwirtschaftete Steuergelder.
5.) Auch in Walddorfschulen werden die Räume erfolgreich von den Schülern selbst gereinigt.
Was unseren jungen Soldaten und Schülern möglich ist, ist auch unseren ausländischen Gästen möglich.
Im übrigen ist nicht zu akzeptieren, dass dieser Personenkreis dadurch diskriminiert wird, dass man ihm die Ausübung eigenverantwortlicher Aufgaben nicht zutraut und untersagt.
Im Ausschuss für Soziales und Beschäftigung am Donnerstag, den 23.03.17 ging es beim ersten Tagesordnungspunkt um folgenden Antrag der AfD Gemeinderatsfraktion vom 26.09.16:
„Die AfD-Fraktion stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen:
Pforzheimer Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylanten sollen in Zukunft von
den Bewohnern selbst gereinigt werden. Laufende Verträge mit Reinigungsfirmen bezüglich
der Reinigung obiger Unterkünfte sollen nach Ablauf nicht verlängert bzw. neu vergeben
werden.
Begründung:
1.) § 5Abs.1 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz:
(1) 1 In Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des§ 44 des Asylgesetzes und in vergleichbaren
Einrichtungen sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und
Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden; von der Bereitstellung dieser
Arbeitsgelegenheiten unberührt bleibt die Verpflichtung der Leistungsberechtigten,
Tätigkeiten der Selbstversorgung zu erledigen.
2.) Asylbewerber übernehmen Eigenverantwortung, werden vertraut mit den deutschen
Hygienestandards, leisten einen Beitrag zur Integration und erleben ein Stück
Alltagsnormalität.
3.) Die für die enormen Reinigungskosten verwendeten Gelder können anderweitig
eingesetzt werden; auch wenn diese vom Land übernommen werden, sind es dennoch von
Allen erwirtschaftete Steuergelder
.
4.) Die ZDv 10/15 der deutschen Bundeswehr, die die Stuben- und Revier-Reinigung durch
Soldaten selbst regelt, hat über Jahrzehnte bewiesen, dass eine eigenverantwortliche
Reinigung der Unterkünfte durch die Bewohner selbst durchaus machbar, sinnvoll und
zielführend ist.
5.) Auch in privaten Schulen (Waldorfschulen) werden die Räume erfolgreich von den
Schülern selbst gereinigt.
Was unseren jungen Soldaten und Schülern möglich ist, ist auch unseren ausländischen
Gästen möglich.
Im Übrigen ist nicht zu akzeptieren, dass dieser Personenkreis dadurch diskriminiert wird,
dass man ihm die Ausübung eigenverantwortlicher Aufgaben nicht zutraut, beziehungsweise untersagt.“
In der Mitteilungsvorlage Q0995, die dem Ausschuss vorgelegt war, empfahl die Verwaltung, diesem Antrag nicht zu entsprechen. Die Begründung lautete wie folgt:
„Zunächst ist festzuhalten, dass die Pforzheimer Gemeinschaftsunterkünfte und auch die angemieteten Wohnungen grundsätzlich von den Flüchtlingen selbst gereinigt werden. Lediglich in der in Teilbereichen des ehemaligen Firmengeländes der Firma Thales seit Oktober 2015 betriebenen Notunterkunft werden Reinigungsarbeiten durch eine Fremdfirma durchgeführt. Aber auch in dieser Notunterkunft reinigen die Bewohner ihre Wohnbereiche selbst und die Fremdreinigung betrifft nur die Gemeinschaftsflächen.
Zu Zeiten extrem hoher Zuweisungen von Asylsuchenden war die Notunterkunft mit über 600 Personen belegt, bei der Neuvergabe des Reinigungsauftrags im Herbst 2016 lebten noch mehr als 400 Personen in der Unterkunft.
Die Reinigung durch die Fremdfirma umfasst die Sanitäranlagen, Flure, Gemeinschaftsräume und in den Küchen die Böden und die Industriedunstabzugshauben. Die Schlafräume reinigen die Bewohner selbst.
Der Vertrag mit der Reinigungsfirma Ibarz wurde bis zum 30.09.2017 geschlossen.
Selbstverständlich wurde – wie vor der Erstinbetriebnahme- vor dem neuen Vertragsabschluss erneut eine Selbstreinigung oder Reduzierung der Reinigungsleistungen geprüft. Die Prüfung ergab, dass eine vollständig durch die Bewohner erfolgende Selbstreinigung der Unterkunft weder aus hygienischen noch aus finanziellen Gründen zu empfehlen ist.
Aufgrund des Zusammenlebens vieler Menschen auf engem Raum mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund (und auch unbekanntem Infektionsstatus) besteht in großen Gemeinschaftsunterkünften ein höheres Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten. In den täglichen Abläufen in der Unterkunft (z.B. Essenszubereitung, Nutzung der Gemeinschaftsduschen und -toiletten) ist die Einhaltung der Hygienevorschriften zum Infektionsschutz oberstes Gebot. Nur so kann dem Ausbruch und der Verbreitung von Infektionskrankheiten vorgebeugt werden.
Da es sich bei der Notunterkunft „Thales“ um ein Industriegebäude handelt, das für den dauerhaften Unterkunftsbetrieb nicht ausgelegt ist, gibt es immer wieder Störungen im Abwasserbereich (Rohrbrüche, Verstopfungen, eingefrorene Toilettenanlagen), die eine intensive und desinfizierende Reinigung erforderlich machen. Bei einer gemeinschaftlichen Reinigung von Großunterkünften von Asylbewerbern sieht auch das für den Seuchenschutz verantwortliche Gesundheitsamt des Enzkreises eine hohe Gefahr für die Übertragung ansteckender Krankheiten.
Sollten die Flüchtlinge nun alle Flächen selbst reinigen, müsste ein professionelles Hygieneteam -bestehend aus drei Personen- eingesetzt werden, das die Flüchtlinge in die Reinigungsabläufe sowie in die Handhabung mit professionellen Reinigungsmitteln und Schutzbekleidung unterweist und anleitet. Die Personalaufwendungen hierfür würden mit Urlaubs-, Sonn- und Feiertageeinsatz und Krankheitsvertretungen rd. 120.000 €/Jahr betragen. Hinzu käme ein Reinigungsausstattungsset für geschätzte 20.000 € sowie Ersatzmaterialien. Für die Reinigung der Reinigungstücher müssten Industriewaschmaschinen und Trockner angeschafft werden. Geschätzte Anschaffungskosten rd. 4.000 €.
Hinzu kommt das Risiko in der Zuverlässigkeit in Ausführung und Anwendung der professionellen (chemischen) Reinigungsmittel. Bei einer Falschanwendung steht die Stadt in der Haftung gegenüber dem Eigentümer (Ersatz des Bodenbelags etc.). Da in die Unterkunft vor allem die Personen aufgenommen werden, die direkt aus den Landeserstaufnahmestellen zugewiesen werden, sind die fehlenden Sprachkenntnisse ein weiterer Aspekt, der aus Sicht der Verwaltung gegen die Übertragung der Reinigungsarbeiten spricht.
Auch eine formelle Verpflichtung zur Reinigung über die Zuweisung zu einer internen Flüchtlingsintegrationsmaßnahme ist angesichts der hohen Hygienevorgaben aus Sicht der Verwaltung kein gangbarer Weg. Dafür müsste eine ausreichende Personenzahl von Bewohnern verpflichtet werden können, mit der die kontinuierliche Reinigung rund um die Uhr gewährleistet werden könnte. Unter den Bewohnern sind aber auch ältere Personen, Frauen mit Kleinkindern, Kinder und Jugendliche, Teilnehmer an Sprach- und Integrationskursen sowie anerkannte Flüchtlinge, die allesamt nicht den Maßnahmen zugewiesen werden können. Dadurch reduziert sich der Kreis der in Frage kommenden Bewohner genauso wie er auch ständigen Schwankungen aufgrund von Auszügen unterliegt.
Des Weiteren sind Sanktionierungsmöglichkeiten nur bei Nichterscheinen zur Maßnahme möglich und wirken sich nur im Leistungsbezug der Flüchtlinge aus. Eine ausgefallene oder unzuverlässige Ausführung der Reinigung müsste durch eine zusätzliche, kostenauslösende, professionelle Reinigung ersetzt werden, um die Infektionsschutzvorgaben einzuhalten.“
Nachdem zu diesen Vorlagen seitens der anwesenden Gemeinderäte kein Interesse an einem Austausch bekundet wurde, äußerte sich Stadträtin Hoffmann-Bamberger (AfD) wie folgt:
„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Müller, sehr geehrte Damen und Herren,
zuerst einmal ein Dankeschön an die Verwaltung, dass sie sich mit dem Antrag der AfD Gemeinderatsfraktion auseinandergesetzt hat.
Zu Plänen bezüglich der erfolgreichen Reinigung von Unterkünften durch deren Bewohner gibt es übrigens Informationen beim DRK (das DRK in Riesa beispielsweise hat diesbezüglich sehr positive Erfahrungen in Obdachlosenunterkünften gemacht), des Weiteren beim ASB und bei der Bundeswehr, sowie positive Erfahrungsberichte Russlanddeutscher, als diese ihre damaligen Notunterkünfte selbst reinigten.
Einen Grund, Thales auch in Zukunft von einer Fremdfirma reinigen zu lassen,
sieht die Verwaltung in dem erhöhten Übertragungsrisiko von
Infektionskrankheiten, durch viele Menschen auf engem Raum und auch durch
den unbekannten Infektionsstatus dieser Menschen.
Wie kann es sein, dass noch immer ein unbekannter Infektionsstatus vorliegt?
DIESER liefert tatsächlich Grund zur Sorge und zwar für die gesamte
Bevölkerung, denn die Bewohner der Unterkunft Thales bewegen sich natürlich
wie alle Menschen in der gesamten Stadt und darüber hinaus. Und viele
Menschen auf engem Raum gibt es auch in öffentlichen Verkehrsmitteln,
Bädern, Kindergärten und Schulen, Wartezimmern, Einkaufszentren und vielen
weiteren Orten.
Ein weiterer Grund seien, laut Verwaltung, Störungen im Abwasserbereich.
Auch hier liegt das Problem nicht daran, WER die Reinigungsarbeiten
durchführt, sondern weshalb es zu diesen Störungen kommt. HIER und nicht
erst beim Reinigen beginnt der Infektionsschutz.
Dass die Selbstreinigung durch die Bewohner selbst einer professionellen
Hilfestellung, Schulung und diverser Reinigungsmittel bedarf, ist unbestreitbar.
Die Kosten schätzt die Verwaltung auf runde 145.000 Euro pro Jahr.
Demgegenüber stehen jedoch die aktuellen Reinigungskosten durch eine
Fremdfirma. Diese belaufen sich auf 527.800 Euro für das Gesamtjahr 2017.
Ich wiederhole: 527.800 Euro! Diese wichtige Information blieb in der
vorliegenden Begründung leider unerwähnt. Es handelt sich hier um
Steuergelder, die dem Land an anderer Stelle schmerzlich fehlen, deshalb ist
gerade dieser Aspekt von großer Bedeutung und war auch ausschlaggebend für
den Antrag der AfD-Gemeinderatsfraktion.
Das in der Vorlage erwähnte Risiko beim Umgang mit professionellen
Reinigungsmitteln betrifft jeden, aber wirklich jeden, der solche Arbeiten
durchführt. Im gewissen Sinn trifft das auch auf Privathaushalte zu. Frühzeitig
die hiesigen Hygienestandards und-mittel kennen zu lernen und mit diesen
sicher umzugehen, wäre eine grundsätzlich nötige Erfahrung, auch für einen
späteren Privathaushalt, besonders mit kleinen Kindern.
Das Argument, dass ältere Personen, Frauen mit kleinen Kindern, Jugendliche,
sowie Teilnehmer von Sprachkursen den Reinigungsmaßnahmen nicht
zugewiesen werden können, ist nicht nachvollziehbar, wenn man bedenkt, wie
viel ältere Frauen, Mütter mit kleinen Kindern gerade diese Arbeit tagtäglich
verrichten und bei Reinigungsfirmen angestellt sind um ihren Lebensunterhalt
bestreiten zu können.
Seitens der amtierenden Politiker dieses Landes werden große Hoffnungen in
die zugereisten Menschen gesetzt, sie sollen in naher Zukunft den
Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen, wozu Gewissenhaftigkeit,
Pünktlichkeit, Disziplin und genaue Umsetzung gehören, sie sollen
Fachkräftemangel ausgleichen, Verantwortung in Berufen übernehmen, wie
zum Beispiel in der Altenpflege. Das Reinigen des eigenen Lebensumfeldes ist
im Vergleich dazu eine Kleinigkeit.“
Leider bezog kein Stadtrat der anderen Fraktionen zu diesen Vorgaben Stellung. Es gab dazu schlicht keine Wortmeldung, nichts. Stattdessen wurde zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen.
Am Ende der Sitzung stellte Stadträtin Hoffmann-Bamberger an Bürgermeisterin Müller die Frage, ob über Gemeinderatsanträge in Zukunft nicht mehr abgestimmt werde, beziehungsweise wie die heutige Vorgehensweise mit dem Antrag der AfD Gemeinderatsfraktion einzuordnen sei.
Frau Müller meinte, eine Abstimmung sei nicht erforderlich, da ja kein Bedarf zur Abstimmung seitens der Ausschussmitglieder bestand. Außerdem sei die Neu-Vergabe der Reinigung eh erst für Oktober anberaumt; über was solle also abgestimmt werden.
Stadträtin Hoffmann-Bamberger wies darauf hin, dass über den vorliegenden Antrag abgestimmt werden sollte, der ja gerade impliziere, dass die Reinigung durch die Bewohner nach Ablauf des Vertrags mit der Reinigungsfirma durchgeführt werden soll.
Frau Müller meinte, die AfD könne ja den Antrag in einem halben Jahr (Frist) erneut stellen.