Die sich zunehmend ausbreitende Bezahlkarte für Asylbewerber ist prinzipiell ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Die AfD fordert natürlich die völlige Umstellung auf Sachleistungen statt Geldleistungen.
Bei einer solchen Bezahlkarte sollte es aber zumindest Ausnahmen für bestimmte Produkte geben. Zu nennen sind dabei insbesondere Alkohol, Tabak und Glücksspiel. Dass auch die CSU so etwas fordert, ist zwar sachlich richtig. Allerdings hat sie die Grenzöffnung Merkels mitgetragen und damals in Regierungsverantwortung keine derartigen Schritte forciert.
Dass die Ampel einen solchen Schritt für einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und dementsprechend nicht für grundgesetzkompatibel hält, kann nur mit einem müden Lächeln quittiert werden. Schließlich lag die Bundesregierung in den letzten Jahren mit ihren verfassungsrechtlichen Einschätzungen konsequent daneben (siehe Haushalt).