Von M. SATTLER | Das deutsche Staatsfernsehen ist per Gesetz zu ausgewogener Berichterstattung verpflichtet, de facto sind Auftritte der oppositionellen AfD aber verboten. Die Herrschaft des Unrechts, die Neigung unseres Staates zu Gesetzlosigkeit und Willkür, zeigt sich daher auch am Umgang des deutschen Staatsfernsehens mit der politischen Opposition.
Dass die gesetzliche Verpflichtung des Staatsfernsehens zu politisch ausgewogener Berichterstattung im Rundfunkvertrag festgelegt ist, hat gute Gründe. Das Fundament jeder Demokratie ist der freie Meinungswettstreit. Nur wenn dieser Meinungswettstreit tatsächlich frei ausgetragen werden kann, ist die Demokratie in der Lage, ihre theoretische Überlegenheit gegenüber allen anderen Systemen unter Beweis zu stellen: Da alle Meinungen frei und gleichberechtigt vorgetragen werden dürfen, setzt sich in der Theorie der Demokratie am Ende die qualitativ beste Meinung durch. In der Theorie der Demokratie werden die Menschen in einer Demokratie deshalb im Ergebnis dieses freien Meinungswettbewerbs qualitativ besser regiert als in einer Monarchie oder Einparteiendiktatur.
Da das Fernsehen vor der Erfindung des Internets das Medium mit der größten Reichweite war und vielfach auch heute noch ist, ist die gesetzliche Verpflichtung des Staatsfernsehens zu politischer Ausgewogenheit somit für eine funktionierende Demokratie nicht nur notwendig, sondern sogar von existenzieller Bedeutung. Berichtet das Staatsfernsehen nicht politisch ausgewogen, sondern bevorzugt es aus irgendwelchen Gründen bestimmte Meinungen gegenüber anderen Meinungen, findet aufgrund der Reichweite des Fernsehens kein freier Meinungswettbewerb im Land mehr statt. Ist der freie Meinungswettbewerb aber eingeschränkt, wird dadurch zugleich die Suche nach der qualitativ besten Lösung behindert. Das Risiko nimmt zu, dass sich nicht die qualitativ beste, sondern nur die zweitbeste oder sogar eine schlechte Lösung durchsetzt.
Findet die Unterdrückung bestimmter Meinungen durch das Staatsfernsehen – aber auch im Internet – sogar in systematischer Form statt, wird die Demokratie zur gelenkten Demokratie. Qualitativ beste Lösungen werden nun gar nicht mehr gesucht, zweitbeste oder schlechte Lösungen werden zur Regel. Die Demokratie wird dysfunktional, sie fällt in ihren Leistungen zurück und unterliegt unter Umständen sogar dem Leistungsniveau nichtdemokratischer Systeme. Im Endergebnis dieses Prozesses verliert die Demokratie dann ihre gesamte politische Daseinsberechtigung: Eine Staatsform, die für die Menschen eines Landes weniger leistet als andere Staatsformen, ist überflüssig.
Im heutigen Deutschland – dem Namen nach eine Demokratie, also angeblich eine „Volksherrschaft“ – sind Auftritte der oppositionellen AfD im Staatsfernsehen so selten, dass man mit aller Berechtigung von einem faktischen Auftrittsverbot sprechen kann. Die Gründe für das Totschweigen der AfD durch unsere Staatssender sind leicht zu erraten: Die Meinung der Bevölkerung soll so gelenkt werden, dass möglichst viele Fernsehzuschauer die Grünen wählen, weil die meisten Fernsehjournalisten privat die Grünen unterstützen. Themen, die nicht im Parteiprogramm der Grünen stehen, werden daher im deutschen Staatsfernsehen nicht angesprochen. Personen oder Parteien, deren Meinungen dem Parteiprogramm der Grünen allzu deutlich widersprechen, dürfen bei ARD & ZDF nicht auftreten. Aus Sicht der Fernsehjournalisten, die den von ihnen bevorzugten Grünen zu politischen Erfolgen verhelfen möchten, ist dies verständlich: Gegenmeinungen zur Weltsicht der Grünen oder Debatten über Themen, die die Parteiführung der Grünen tabusiert sehen möchte, würden den politischen Erfolg den Grünen möglicherweise stark beeinträchtigen. Es ist daher aus Sicht der Fernsehjournalisten nachvollziehbar, dass zu jeder zweiten Talkshow Parteifunktionäre der Grünen eingeladen werden, aber die AfD so gut wie niemals. Letztlich fürchten die Fernsehjournalisten die Ausstrahlung von Meinungen, die die Wahlerfolge der Grünen gefährden könnten.
Auch wenn man sich in der Parteizentrale der Grünen über diese verlässliche Schützenhilfe durch ARD & ZDF sicher freut: Der Demokratie in Deutschland schadet die politische Schlagseite des deutschen Staatsfernsehens ganz erheblich. Das demokratische Fundament freien, gleichberechtigten Ringes aller Meinungen wird außer Kraft gesetzt. Im Ergebnis werden zweitbeste oder schlechte Lösungen produziert, die Demokratie wird leistungsschwach. Der ganz offensichtliche Niedergang Deutschlands, einem einstmals technologisch führenden, sicheren und wohlhabenden Land, ist insofern keinesfalls ein Beleg für das Versagen der Demokratie insgesamt, sondern vielmehr ein überzeugender Beleg für das Versagen einer gelenkten Demokratie.
Es geht also beim Auftrittsverbot für die AfD im deutschen Staatsfernsehen nicht nur um einen weiteren Gesetzesbruch in der langen Liste von Gesetzesbrüchen der Herrschaft des Unrechts. Mit ihrer politisch einseitigen Propaganda zugunsten der Grünen schaden ARD und ZDF der Demokratie auf ganz fundamentale Weise.
Die Angst des deutschen Staatsfernsehens vor der AfD scheint zudem auch in der Sache unberechtigt. In Österreich darf die oppositionelle FPÖ regelmäßig in Talkshows auftreten, den Grünen ist in Österreich trotzdem nicht der Himmel auf den Kopf gefallen, sie sitzen sogar in der Regierung. Es ist also keineswegs gesagt, dass die deutschen Fernsehzuschauer alle die AfD wählen würden und nicht mehr so viele die Grünen, wenn die in den Umfragen etwa gleich starke AfD gleich oft im deutschen Staatsfernsehen auftreten dürfte wie die Grünen.
Mehr Mut also, verehrtes Staatsfernsehen, zur Demokratie!