Die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg ist unsozial, ungerecht und verfassungsrechtlich bedenklich, da nur das Grundstück und nicht der Wert der Immobilie in die Berechnung der Grundsteuer einbezogen wird. Die von jeder Gemeinde selbst festlegbaren Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer werden erst 2025 endgültig vorliegen. Daher ist die tatsächliche künftig vom Bürger zu tragende Steuerlast bisher noch überhaupt nicht absehbar. Das ist ein untragbarer Zustand und schafft eine Atmosphäre der Unsicherheit und des Misstrauens.
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