Ein 21-jähriger Syrer hatte in seiner Heimat eine 14-Jährige geheiratet. Beide waren nach Deutschland geflüchtet, wo das Jugendamt einschritt. Doch nun hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet, die deutsche Regelung zu überarbeiten. Das ist ein problematisches Signal.
Nein, das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch nicht das Verbot von Kinderehen gekippt, wie schnell von den besonders Aufgeregten in den sozialen Medien postuliert. Die Aufforderung aus Karlsruhe an die Bundesregierung, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen noch einmal zu überarbeiten, enthält dennoch ein problematisches Signal.
Denn das Urteil lässt das Selbstbewusstsein vermissen, das nötig wäre, um freiheitliche Wertvorstellungen und zivilisatorische Errungenschaften zu verteidigen. Und rote Linien zu definieren, wo sie in Gefahr geraten.
Was war passiert? Ein 21-jähriger Syrer hatte im Jahre 2015 in seiner Heimat vor einem Scharia-Gericht eine 14-Jährige geheiratet. Im Zuge des Bürgerkrieges floh das Paar nach Deutschland. Das Jugendamt brachte die Minderjährige in einer Jugendhilfeeinrichtung unter und ordnete Vormundschaft an. Der Ehemann klagte gegen diese Entscheidung.
Jetzt steht fest: Zwar ist eine strikte Altersgrenze von 16 Jahren für die Heirat prinzipiell zulässig. Das vorliegende Gesetz aber hält das Bundesverfassungsgericht für „unverhältnismäßig“ – weil weder Unterhaltsregelungen getroffen wurden noch dafür gesorgt ist, dass Paare, die als Minderjährige geheiratet haben, bei Erreichen der Volljährigkeit an ihrer Eheschließung festhalten können.
Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn eine 14-Jährige verheiratet wird, ist das keine Ehe, sondern Kindesmissbrauch. Wem Menschenrechte etwas bedeuten, der sollte solche Praktiken ächten und juristisch unterbinden. Es sollte dabei die Aufgabe von Jugendämtern sein, Opfer – auch gegen ihren in diesem Moment möglicherweise artikulierten Willen – aus derartigen Situationen zu befreien und ihnen einen Neustart zu ermöglichen.
Das Bundesverfassungsgericht hätte dies klipp und klar unterstreichen können. Stattdessen wirkt das Urteil, wenn es einen „verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Eheschließungsfreiheit“ bemängelt, wie eine Aufweichung.
Kommentare
Die werden doch sowieso von uns vollversorgt, da benötigt das Mädchen doch gar keinen Unterhalt..
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Sie haben halt die richtige Herkunft, da macht das Gericht schon mal eine Ausnahme. Das Bundesverfassungsgericht ja auch mit dem Segen der Politik besetzt, die - zumindest seitens der Altparteien - genau von dieser Art Mensch nicht genug bekommen kann.
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Also werde ich Syrer und kann dann deutsche Gesetze umgehen?
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„Wenn eine 14-Jährige verheiratet wird, ist das keine Ehe, sondern Kindesmissbrauch.“ So ist es. Und das dürfen die Richter nun auch nicht „kultursensibel“ aufweichen!
Mari Horn
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article244552212/Kinderehen-sind-keine-Ehen-es-ist-Missbrauch.html?fbclid=IwAR1Uj05WCVHN4bF6LmQ8L3N2NmVPbiM0FapyOhN7MWH1rDLS9KYepJz0gi8