Jetzt ist die Frage: Was macht der Verfassungsschutz daraus? Schützt er die Verfassung? Oder schützt er nur die Regierung und das System? Die Kanzlerin ist zwar nicht mehr im Amt, gehört aber vielleicht doch beobachtet, aufgrund der möglichen Wiederholungsgefahr solcher Verfassungsfeindlichkeit.
+++Bei der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen Anfang 2020 verhalf die AfD dem FDP-Mann Thomas Kemmerich ins Amt. Angela Merkel nannte den Vorgang "unverzeihlich" – und handelte sich eine Klage ein. Nun fiel das Urteil.
Angela Merkel hat als Bundeskanzlerin mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen Anfang 2020 Rechte der AfD verletzt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest. Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter mit einem am Mittwoch verkündetem Urteil. Merkel habe sich in amtlicher Funktion "in einseitig Partei ergreifender Weise" negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch.+++