Den Plan der Stadt Pforzheim, ab dem Jahr 2022 die Gebühren und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen bei den Grundstückseigentümern zu erheben, lehnt die AfD-Gemeinderatsfraktion entschieden ab und stellt den Antrag, die Gebühren wie bisher ausschließlich bei den Verursachern, sprich den Mietern bzw. Pächtern, einzuziehen.
Stadtrat Grimmer begründet den Antrag seiner Fraktion wie folgt: „Wenn der Vorschlag der Stadt angenommen und umgesetzt würde, hätte das weitreichende Folgen für den Vermieter. Dieser müsste in Zukunft das Inkasso-Risiko tragen, wenn der Mieter nicht willens oder in der Lage ist, dem Vermieter die Abfallgebühren zu ersetzen. So wie es aussieht, ist dies das Ziel der Verwaltung – sie will ihr eigenes Inkasso-Risiko auf die Vermieter abwälzen, um auf diese Weise die eigenen Einnahmen zu erhöhen.“ Darüber hinaus entstünde für jene Vermieter ein zusätzlicher Aufwand, die anders als große Wohnungsbaugesellschaften über keine eigene Organisation für die Abrechnung verfügen.
Die Fraktion befürchtet, dass die von der Verwaltung angestrebte Erschwerung des ohnehin nicht einfachen Vermietgeschäfts dazu führen wird, dass manche Vermieter, die nur über einen kleinen Wohnbestand verfügen, die Vermietung in Zukunft ganz aufgeben.
Die AfD-Fraktion sieht in der städtischen Vorgehensweise einen unauflösbaren Widerspruch der Stadtpolitik: Auf der einen Seite werden wegen des Wohnraummangels neue Wohngebiete ausgewiesen oder bei vorhandenen Wohngebieten die Bebauung in ganz erheblicher Weise verdichtet (Hochhaus „Carl“, Mehrfachbebauung des Grundstücks „am Nagoldhang“). Auf der anderen Seite wird die Mietnutzung vorhandener Bestände gefährdet, indem den Vermietern das Leben schwer gemacht wird.