1. Wie erhält man die Briefwahlunterlagen?
Spätestens bis zum 21. Februar 2021 erhalten alle Wahlberechtigten per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Diese beinhaltet auch das Antragsformular zur Briefwahl.
Wer dieses Formular schon früher möchte, kann es bei seiner zuständigen Gemeindeverwaltung beantragen, auch per E-Mail. Geben Sie dazu Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse an (bei mehreren Adressen den Erstwohnsitz). Die E-Mail-Adresse Ihrer Gemeindeverwaltung finden Sie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
2. Wie füllt man die erhaltenen Briefwahlunterlagen aus?
Wer Briefwahl beantragt hat, erhält einen Wahlschein, einen Stimmzettel des Wahlkreises, einen blauen Stimmzettelumschlag und einen roten Wahlbriefumschlag. Den ausgefüllten Stimmzettel legt man in den blauen Stimmzettelumschlag. Diesen steckt man dann gemeinsam mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag.
3. Rechtzeitig einsenden
Den Wahlbrief sollten Sie spätestens bis zum Donnerstag vor der Wahl abschicken, damit er rechtzeitig ankommt. Sie können ihn aber auch bis spätestens 18.00 Uhr am Wahlsonntag (14. März) persönlich oder durch Bekannte bei Ihrer Gemeindeverwaltung einwerfen oder abgeben (lassen).