es wird heute Vieles thematisch verbunden: Ich hoffe, Ihnen doch den einen Sinnzusammenhang darstellen zu können, der die Erscheinungen in ein überzeugendes Muster stellt. Derzeit wird ein 4-minütiges Video „viral“ geteilt, das Zusammenschnitte des Vorgehens von Berliner Polizisten gegen Corona-Demonstranten zeigt (unterlegt mit Marius Müller-Westernhagens Lied „Freiheit“). Friedliche Leute werden auf den Boden geworfen, verprügelt, zu Polizeiwagen gezerrt, ein Vater mit seinem Töchterchen auf den Schultern von Polizisten weggeschubst. Generell ein Geschrei von „Abstand, Abstand!“, brachiale schwarze Gestalten in riot gear, deren Gehabe gar nicht zu gewaltlosen Demonstranten passt. Wäre dies Stuttgart 21 vor neun Jahren, dann müsste es einen öffentlich-rechtlichen Aufschrei geben: Diese Polizei ist offensichtlich überfordert, und es gilt Macht statt Recht. Die Polizei wendet Gewalt im Namen einer Politik an, die nicht überzeugt, und sie selbst kann ihre Berechtigung nicht glaubhaft machen – und schlägt drein. Nun weist auf Veranlassung von Bundestagspräsident Schäuble der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags nach, dass (s. Pressekonferenz der AfD Bundestagsfraktion vom 3.11.2020, s.
https://www.youtube.com/watch?v=Y6DOk182TPU) die derzeitige Praxis der Länder, nach §§ 28 - 32 des Infektionsschutzgesetzes Verordnungen in der erlebten, Grundrechte einschränkenden Tragweite ohne Parlamentsbeteiligung zu erlassen, nicht rechtmäßig sei. Wir in Stuttgart haben dieses epochemachende Gutachten noch nicht gesehen. (Das frische Gutachten scheint noch nicht veröffentlicht, sollte dann aber hier zu finden sein: s.
https://www.bundestag.de/services/suche...). Den Inhalt des Gutachtens referierte Dr. Gottfried Curio MdB kurz: Wohl erlaube Art. 80 GG den Erlass von Rechtsverordnungen, jedoch müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im ihr zu Grunde liegenden Gesetz bestimmt werden. Kurz gesagt, wegen der Schwere der Einschränkungen (der sogenannten „Wesentlichkeitstheorie“, s.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wesentlichkeitstheorie) dürfe der Gesetzgeber maßgebliche Entscheidungen nicht an die Verwaltungen delegieren, sondern müsse sie in Form von Gesetzen selbst treffen: Was immer in dieser Schwere veranstaltet wird, muss unter der Verfügung des Parlaments bleiben! Daraus folgt ebenfalls: Die von § 5 des Infektionsschutzgesetzes (s.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html) erlaubten problematischen Ausnahmen von Gesetzen gehören neu geregelt und gehören vor allem unter den Zustimmungsvorbehalt des Bundestages. (Zuletzt mit Entschädigungsbestimmungen am 19.6.2020 ergänzt, s.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl120s1385.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1385.pdf%27%5D__1604413657071 ). Die Bundesregierung solle überdies permanent wissenschaftliche Evaluierungen vornehmen und der Legislative die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen nachweisen. Das zuletzt erlebte „Mischgremium aus Regierung und Ministerpräsidenten“ sei verfassungsmäßig überhaupt nicht vorgesehen, seine Entscheidungen mithin rückgängig zu machen. Es werde „nach Gutsherrenart, quasi absolutistisch durchregiert“ (z.B. in Form eines „Durchregierens der Kanzlerin“ bzw. „Merkel verliere die Geduld“, s.
https://www.tagesschau.de/inland/merkel-bundestag-155.html). ---
Eigentlich verliert Merkel, wenn man das einmal googelt, dauernd die Geduld mit widerborstigen Menschen, die anders wollen (s.
https://www.google.com/search...). Sogar widerborstige Gerichte, die Maßnahmen kippten, werden inzwischen von Merkel ermahnt (s.
https://www.focus.de/.../corona-debatte-im-live-ticker.../). Die AfD-Bundestagsfraktion, und hier kann ich mich stellvertretend für unsere Landtagsfraktion nur anschließen, fordert natürlich eine Rückkehr zu einer rechtsstaatlichen Basis und eine Kultur nicht der Verbote, sondern der Hilfestellungen. Inzwischen hat die Regierung Pläne verlautbart, sich die fehlenden rechtsstaatlichen Grundlagen vom Bundestag bewilligen zu lassen. Die Entscheidungen, die wir für falsch halten (die Anomalie, ich hatte dies in den vergangenen beiden Wochenkommentaren begründet), werden rechtlich wasserdicht gemacht und verstetigt, um sie noch weiter zu treiben. Man kann nun aus Anlass der „Pandemie“ eine vollständige Ersatzrealität neben Grundgesetz und Gesetzen aufbauen. Die Leute, die sich selber ein Wahrheitsmonopol zusprechen und Andere zensieren und systematisch unglaubwürdig machen, sichern sich ihre Willkür nachträglich rechtlich ab.