Pressemitteilung Pforzheim, den 20.04.2020
Grimmer enttäuscht über Landesregelungen
Der AfD-Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende im Pforzheimer Gemeinderat, Bernd Grimmer, äußert sich enttäuscht über die von der Landesregierung erlassenen Regelungen zur Umsetzung des Wiederanlaufs des örtlichen Handels. Da die Bundesländer darüber entscheiden, wie sie die Lockerungen konkret gestalten, hätte sich für Baden-Württemberg die Chance ergeben, durch weite und liberale Auslegungen den Geschäftstreibenden und Betrieben zu helfen und sie vor weiteren Verlusten zu bewahren. Ein Beispiel hierfür sei die Möglichkeit gewesen, durch die Abtrennung verschiedener Bereiche in größeren Geschäften die 800-Quadratmeter-Grenze einzuhalten, wie dies das Mühlacker Kaufhaus Sämann geplant hatte. Dies sei durch die Richtlinie der Landesregierung durchkreuzt worden, in der es ausdrücklich heißt „Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Öffnung nach § 12 Abs. 3 Nr. 12a der Corona-Verordnung ist die gesamte Verkaufsfläche des Geschäfts am Tage des Inkrafttretens von § 12 Abs. 3 Nr. 12a der Corona-Verordnung zu berücksichtigen. Abtretungen und Stilllegungen von Verkaufsflächen sind für die Beurteilung der Zulässigkeit nicht maßgeblich“. Damit habe die Landesregierung eine Chance vertan, den Händlern eine Flexibilität anzubieten. Wichtiger als die ohnehin fragwürdige Quadratmeter-Begrenzung sei doch wohl die Umsetzung der Abstands- und Hygienemaßnahmen durch organisatorische Vorkehrungen in den Betrieben. Neben der dringend notwendigen Bereitstellung weiterer Hilfen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen sei deshalb eine baldmögliche Nachbesserung der Regelungen im Sinne einer weitergehenden Lockerung notwendig, so der Abgeordnete.