Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen fordert eine rechtliche Begrenzung der Wohnfläche. Wenn zu „wenig“ Personen zu „viel“ Wohnfläche zur Verfügung haben, sollen Sie umziehen oder ein Strafgeld, genannt „Unterbelegungsabgabe“, zahlen. Diese Forderung solle auch im deutschen Mietrecht verankert werden.
Die Forderung fällt bei SPD und Grünen auf fruchtbaren Boden, führen sie doch schon länger eine Kampagne gegen die bösen Einfamilienhäuser. Dabei waren die eigenen vier Wände einmal die Definition von breitem wirtschaftlichem Wohlstand in der „sozialen“ Marktwirtschaft der Bundesrepublik, und v.a. in der Mittelschicht auch eine Absicherung gegen Altersarmut.
https://jungefreiheit.de/.../2022/wohnung-wenig-platz/
"Wir sollten über rechtliche Möglichkeiten zur Wohnraumbegrenzung nachdenken. Es geht nicht, dass wir über Knappheit klagen und gleichzeitig die Wohnfläche pro Kopf vielerorts weiter steigt", so die Chefin des Verbands, Maren Kern, im Interview mit der ZEIT.
Diese Aussagen kommentiert der Wirtschaftsredakteur der ZEIT, Marcus Rohwetter, wie folgt:
„Unvorstellbar? Womöglich. Aber die jetzige Lage war auch lange unvorstellbar. Gut, dass die Wohnungswirtschaft die Dringlichkeit einer Lösung mit solchen Vorschlägen anmahnt. Wer weitere hat, der möge sich melden.“
Nun denn, ich finde diese Vorstellungen vor allem unerhört. Ob sie wirklich unvorstellbar sind, da habe ich beim linken Rand des politischen Spektrums doch so meine Zweifel. Und ein paar Fragen hätte ich auch noch:
Hieß es 2015 nicht noch lauthals „Wir haben Platz!“???
Ist Privatbesitz in einer Marktwirtschaft nicht vor allem eines: nämlich privat & damit vor staatlichem Zugriff und Enteignungen geschützt?
Wenn das Haus oder die Wohnung vermietet wird, zahlt dann der Mieter oder der Vermieter oder teilen die sich dann die Strafe?
Ist Wohnen und Bauen im Moment nicht schon teuer genug? Ist es in Zeiten von explodierenden Preisen und galoppierender Inflation wirklich clever, den Bürger mit Strafgeldern zu belasten?
Wird das Strafgeld bei „Unterbelegung“ gestaffelt nach Grad der Unterbelegung oder handelt es sich um eine Pauschale? Also zahlt ein Rentnerpaar, das nur zu zweit statt zu dritt in einer 4-Zimmer Wohnung lebt, genau so viel Strafe wie ein Single-Millionär in einer 300 m² Villa?
Entfällt das Strafgeld z.B. bei Transpersonen, die eine teure Hormontherapie selbst finanzieren müssen?
Wie hoch müsste die Strafe für den Luxusimmobilen kaufenden Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn und seinen an Maskendeals verdienenden Mann sein?
Im Ernst, ich will sehen, wie die den ganzen Daimler-, Deutsche Bank-, Goldman Sachs-, Ernst & Young-, RWE-Bossen und dem sonstigen internationalen Geldadel mit Strafzahlungen kommen, wenn diese ihre Villen nicht mit den vermeintlichen oder tatsächlichen Flüchtlingen teilen.
Den ganzen ZEIT Artikel habe ich Ihnen hier verlinkt: