Mit mehr Freiheit für Geimpfte und dem Appell an gesellschaftliche Solidarität wird das Recht auf Selbstbestimmung beim Corona-Impfentscheid ausgehebelt.
In Deutschland besteht derzeit noch kein gesetzlicher Impfzwang. Doch die Landes- und Bundesregierung hat keine ethischen Bedenken, Geimpften Privilegien zu gewähren und damit das Volk in zwei moralische Kategorien einzuordnen. Unmoralisch und moralisch, das erinnert ein wenig an die Terminologie, die wir noch aus Großvaters Zeiten kennen, damals hieß es Volksschädling. Ziel war es, Menschen, die aufgrund ihres als nonkonform angesehenen Verhaltens als „schädigende Organismen“ charakterisiert werden, meist in der Absicht, sie als Ungeziefer zu verunglimpfen und gezielt zu entmenschlichen.
Dabei ist es der zweite Angriff des Staates unter der Federführung der angeblichen medizinischen Notwendigkeit, auf die Integrität des menschlichen Körpers. Bereits vor drei Jahren wurde mit der Organspende-Thematik (von Spahn CDU getrieben) die moralische Keule ausgepackt. Damals hieß es, sollen wir nach unserem Ableben zum „Ersatzteillager“ für noch lebenstaugliche Organe werden? Diskutiert wurde und wird eine Lizenz zur Organentnahme, wenn kein klares Nein erfolgte.
Der Artikel 2 Absatz 2 GG spielt bei CDU, SPD, GRÜNEN, FDP und Linken anscheinend keine Rolle, sie schließen sich dem Regierungshandeln an, wer nicht pariert wird gezwungen, zunächst mit moralinsaurem Druck und wenn das nicht greift, mit Impfzwang. Dabei gilt nach wie vor das bekannte Konformitätsexperiment von Solomon Asch 1951, dort schlossen sich die meisten Testpersonen den Urteilen der Mehrheit an, obwohl sie wussten, dass diese falsch waren.
Das ist die Qualität unserer Altparteien, sie folgen nicht nur dem Mainstream sondern verhalten sich wie ihre Großväter!