Zwei Schülerinnen hatten an einer Grundschule mit 43% Migrationshintergrund in der Pause miteinander Türkisch miteinander gesprochen und daraufhin von der Lehrerin eine halbseitige Strafarbeit zum Thema „Warum wir in der Schule Deutsch sprechen!“ aufgebrummt bekommen. Dies rief mindestens einen Anwalt, sowie die Türkische Gemeinde in Deutschland, die Föderation türkischer Elternvereine und den Bund der türkischen Lehrervereine auf den Plan, die bei der Schulaufsicht und sogar bei der Kultusministerkonferenz vorstellig wurden. Die Lehrerin solle sich entschuldigen. Es handle sich „um eine diskriminierende Haltung gegenüber dem Türkischen“, die den sozialen Frieden gefährde. „Wertschätzung, Anerkennung und die institutionelle Förderung der Mehrsprachigkeit und damit auch der Mehrsprachigkeit“ werden von deutschen Behörden gefordert. Diese scheinen sich vorerst bedeckt zu halten. Dazu Emil Sänze MdL, Medienpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion:
„Die Vehemenz dieser Verbände war völlig zu erwarten – sie fordern die deutsche Ausrichtung unseres Bildungssystems jetzt offen heraus und bringen ihre größten Freunde, die grün-schwarze Landesregierung in Verlegenheit“, stellt der Abgeordnete fest. Die Verbände verwechselten Herkunft mit Zukunft, indem sie vermeintliche Integration als die Offizialisierung ihrer türkischen Kultur in Deutschland durchsetzen wollen und jetzt von unseren Staatsdienern erniedrigende Entschuldigungen fordern. „Für diese Leute hat unsere AfD-Fraktion eine nüchterne Botschaft.
Das Schulgesetz Baden-Württembergs fordert in § 1 Abs. 2:
• in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zur Achtung der Würde und der Überzeugung anderer, zu Leistungswillen und Eigenverantwortung sowie zu sozialer Bewährung zu erziehen und in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Begabung zu fördern,
• zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erziehen, die im Einzelnen eine Auseinandersetzung mit ihnen nicht ausschließt, wobei jedoch die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie in Grundgesetz und Landesverfassung verankert, nicht in Frage gestellt werden darf,
• auf die Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten vorzubereiten und die dazu notwendige Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu vermitteln,
• auf die Mannigfaltigkeit der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Entwicklungen vorzubereiten.“
Er gehe davon aus, so der Abgeordnete, dass in Baden-Württemberg die deutsche Unterrichtssprache und keine andere diesen gesetzlichen Anforderungen gerecht werde. „Das Schulgesetz beschreibt ein Lastenheft der Notwendigkeiten des Zusammenlebens – mit sehr großen Rechten und erträglichen Pflichten. Daran muss nach Meinung der AfD-Fraktion auch die staatliche Zusammenarbeit mit Minderheitenverbänden gebunden werden: Bekenntnis zur Grundgesetzlichkeit und nicht nur deren Privilegien-Rosinen, sowie zur vorbehaltlosen Anerkennung der Berechtigung der deutschen Amtssprache im öffentlichen und behördlichen Leben als Norm – nämlich der Sprache der Staatsnation, der Mehrheit. Zuhause kann jeder reden, wie er will“, so Sänze. „Ich gehe davon aus, dass mit der schulgesetzlichen Erziehung zur Liebe zu Volk und Heimat unser deutsches Volk und unser Land gemeint sind. Wer andere Vorstellungen hat, und im Grunde bei Nichtberücksichtigung seiner ethnokulturellen Sonder-Forderungen uns mit Störung des sozialen Friedens erpresst – der will ein anderes Land und kann nach Ansicht unserer AfD-Fraktion seine Vorstellungen sehr gerne und sofort in einem Land seiner Wahl verwirklichen, in welches seine Neigungen besser passen: Herr Erdogan liebt aggressiven türkischen Nationalstolz, und dort ist er am Platze und bekommt ungeschmälerte Wertschätzung. So einfach ist das!“
https://www.suedkurier.de/…/strafarbeit-wegen-tuerkisch-spr…