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Die Grundrechte-Proteste und der Umgang mit einer demokratisch-rechten Oppositionspartei

KV-PFORZHEIM-ENZ - 01.06.2020

heute möchte ich Sie aus aktuellem Anlass auf die Umstände der am 23.5. – dem Jubiläumstag des Grundgesetzes - von den Mitgliedern des AfD-Landesvorstands angemeldete Demonstration in Stuttgart aufmerksam machen, die Ihnen verdeutlichen, in welchem traurigen Zustand sich unsere Demokratie befindet (s. https://www.swr.de/…/afd-demo-gegen-coronaregeln-in-stuttga…). Übrigens, am Rande – ist Ihnen aufgefallen, dass Sie seit „Corona“ auch von Lesbos oder vom türkischen Krieg auf syrischem Staatsgebiet nichts hören? Ich möchte Ihnen aufzeigen, wie deutsche Juristen im Staatsdienst heute gegenüber verfassungsmäßigen Bürgerrechten argumentieren. Ich zitiere den SWR: „Die AfD-Demonstration dürfte zwar stattfinden – allerdings nur mit 100 Teilnehmern und unter strengen Auflagen, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg letzten Samstag in Mannheim mitteilte. Der VGH hat damit der Beschwerde der AfD gegen das Versammlungsverbot in Stuttgart teilweise stattgegeben. Aus Gründen des Schutzes von Teilnehmern, Polizisten und Gegendemonstranten und des Schutzes der Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung des Virus könne die Veranstaltung nur unter strengen Auflagen stattfinden.“ Das ist die süffisant-hämische Begründung deutscher Juristen für die Verordnung von entwürdigenden Maulkörben, wie sie meines Erachtens kein Honecker-Staat hätte perfider ersinnen können. Sie erweisen, so scheint mir, das Recht letztendlich in böser Tradition lediglich als eine Verfestigung der Machtverhältnisse. Denn Fakt ist: Am Tag des Grundgesetzes bedurfte es trauriger Weise eines Eilantrags an das Oberverwaltungsgericht, damit die stärkste Oppositionspartei in Baden-Württemberg fast in letzter Stunde überhaupt eine Kundgebung zugebilligt bekam. Sicherlich hat kein Verwaltungsjurist diese gar nicht mehr feine Ironie registriert. Sie haben als politisch interessierter Bürger Rechte, aber erst will man Sie Ihnen nicht geben - damit es mit den Antifanten keinen Ärger gibt. Und dann sollen Sie eingeschränkt werden, damit die Antifanten nicht angesteckt werden, wenn sie Ärger machen. Wer seine Rechte auslebt, so die Kurzversion, bedeutet nur Ärger. Die militanten Linksextremisten werden als Naturereignis hingenommen, von deren Tageslaune das Ausmaß Ihrer Rechte abhängt.
Weiter (SWR am 23.5.) nämlich: „Die Teilnehmer der AfD-Versammlung müssen zur An- und Abreise und vom Stuttgarter Schillerplatz zwei geschlossene Busse benutzen. Außerdem müssen sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen und es gelte das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen.“ Die schlicht schikanöse Bus-Auflage (vom Treffpunkt der Landesvorstände zum Demonstrationsort Schillerplatz) wurde noch gekippt, aber sie ist eine polemische Würdigung wert. Es liegt auf der Hand: Würde nämlich die AfD den Duktus der „geschlossenen Busse“ verwenden, dann wäre die Presse doch flugs bei den Grauen Bussen von Grafeneck und würde uns mit größter Freude die allerverderbteste Menschenfeindlichkeit anhängen. Verzeihen Sie, aber diese kleine Geschmacklosigkeit muss hier sein: Sie verdeutlicht nur die Perversität, mit der man unsere AfD-Äußerungen an der deutschen Geschichte messen will und dazu die Hälfte des deutschen Wortschatzes systematisch vergiftet, in seinen eigenen Angelegenheiten aber völlig blind ist. Sie werden als Einwohner dieses Landes und seiner Gesetzgebung unterworfen gekennzeichnet, indem Sie ein bestimmtes Kleidungsstück tragen müssen. Sie sollen bestimmte Areale nicht betreten. Zugleich spricht man Ihnen Kontaktverbote aus, oder sperrt Sie je nach Lebenssituation (z.B. in einem Altenheim) ein. Keiner unserer ewig Geschichtsbesessenen scheint das ungewöhnlich zu finden. Der institutionalisierte Gutmensch lebt davon, Anderen immer das zu unterstellen, immer das bei Anderen zu suchen, was er selbst um keinen Preis sein will. Er definiert sich als lebender Gegenentwurf zu einem Feindbild, das umso böser (und ewig präsent) sein muss, als er partout ewig in Wort und Tat gut sein will. Ohne das Feindbild, an dem er seine Güte „beweisen“ kann, kann der Gutmensch nicht existieren - nur haben diese Menschen inzwischen eben das ganze Land mitsamt seiner ganzen Geschichte zum Feindbild erklärt, um ihre Selbstgerechtigkeit ausleben zu können. Es geht ihr Gutsein nur im Kontrast zu ihren eigenen Landsleuten. Die moralische Autorität der einstigen Siegermächte trauen sie sich nicht anzutasten - und wollen ihren Landsleuten zum Trotz sogar den Tag der schlimmsten deutschen Niederlage zum Staatfeiertag machen, und sich damit noch besser. So etwas wird uns dann als vermeintliche Zivilcourage verkauft. Dieser eigentümliche Minderwertigkeitskomplex, auf Kosten der Landsleute ausgelebt, erklärt auch die Vergiftung unserer Sprache zu einem Minenfeld, die zu immer mehr idiotischen Anglo-Neologismen (z.B. die Containment Scouts, also „Eindämmungskundschafter“ des Robert Koch Instituts bei den Gesundheitsämtern der Kreise) für bekannte Sachverhalte führt, derweil deren echte Bezeichnungen den lautstarken Gutmenschen als unsagbar toxisch gelten. In jedem Fall wurden für die Stuttgarter AfD-Demonstration zunächst unwürdige Zumutungen als Auflagen formuliert, auch wenn es in der Praxis bei der Abstandsregelung blieb. Stellen Sie sich vor: Gegendemonstranten hätten ja von AfD-Parteigängern mit dem gefährlichen Corona-Virus angesteckt werden können, wiewohl die AfD-Veranstaltung für den Stuttgarter Schillerplatz genehmigt war, die Gegendemonstration aber für den Marktplatz – einige Häuserblocks weiter. Diese Gegendemonstration, an der die üblichen Organisationen des linken bis linksextremen Spektrums teilnahmen, bewegte sich vom genehmigten Veranstaltungsort zur Stuttgarter Planie hin, mit dem offensichtlichen Ziel, die AfD-Veranstaltung zu stören bzw. unmöglich zu machen, und übrigens ohne Achtung der Abstandsregeln. Ganz offensichtlich wollten die städtischen Behörden die AfD nicht auf dem Schillerplatz sehen und dachten sich dazu etwas Unerhörtes aus.

Ganz frivol ist da die Begründung, mit der das Verwaltungsgericht Stuttgart zuvor – also bevor der VGH Baden-Württemberg das von der Stadt ausgesprochene Versammlungsverbot schließlich kippte – das Verbot der Demo bestätigte. Zitat SWR vom 23.5.: „Die Durchführung der Versammlung werde höchstwahrscheinlich zu erheblichen Gefahren für Leib und Leben führen, begründete das Gericht (d.h. das Verwaltungsgericht Stuttgart – ES) am Freitagabend den Beschluss. Es sei mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass sich eine erhebliche Anzahl linker Gegendemonstranten in der Stuttgarter Innenstadt einfinden würde, um die Versammlung der AfD zu stören (…). Die Gefahren für die Teilnehmer könne durch die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 100 und die Anreise mit Bussen zwar nicht vollständig ausgeräumt werden, urteilte jetzt der VGH. Allerdings könnten sie durch die Auflagen ‚in erheblichem Umfang reduziert werden.‘, hieß es.“ Kurz gesagt: Das VGH verstand, dass man die Bürgerrechte nicht ganz ohne Zeremonie linken Schlägern in den Rachen werfen kann, sonst sähe es für diesen Staat gar zu ärmlich aus, und fing an von Infektion zu reden.

Sie, liebe Leser, haben die bemerkenswerte Logik des Südwest-Rechtsstaates schon verstanden. Erste Stufe, auf Deutsch: Der Rechtsstaat outet sich (mit den Worten des VG Stuttgart) als angeblich unfähig, im Herzen seiner eigenen Landeshauptstadt, dem Schillerplatz vor dem Stuttgarter Schloss und einen Steinwurf vom Landtag entfernt, die Sicherheit einer angemeldeten Demonstration der stärksten Oppositionspartei im Landtag gegenüber einem Straßenmob zu gewährleisten. Deshalb sollte die AfD am Tag des Grundgesetzes das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG gar nicht erst in Anspruch nehmen dürfen. Dagegen wurde nochmals Eilantrag beim VGH gestellt. Zweite Stufe, auf Deutsch: Die Demonstration soll unter schikanösen Auflagen stattfinden und auf ein Miniformat begrenzt worden. Dazu taugen die Corona-Verordnungen prächtig, denn angeblicher „Lebensschutz“ (um an ein Zitat von Ministerpräsident Kretschmann im Landtag zu erinnern) geht vor der Versammlungsfreiheit der Opposition, die man nicht durchsetzen wollte oder konnte. Das Ergebnis ist ein schmieriger Kuhhandel, aber keine überzeugende Auslegung des Rechts. Dass die Gegendemonstranten nicht am genehmigten Ort bleiben, wird bereits vorausgesetzt, während man deren Demonstration genehmigt. Es wird in völliger Perversion des Grundrechtsbegriffs dann argumentiert, Gegendemonstranten (und Polizei), die sich ganz woanders zur genehmigten Gegendemonstration zu versammeln hatten, könnten angeblich infiziert werden. Ergo: Am Tag des Grundgesetzes kapituliert der Rechtsstaat vor linken Gewalttätern und will diese Kapitulation verschleiern, indem er die potentiellen Opfer linksextremistischer Gewalt in der Landeshauptstadt mit abschreckenden Auflagen schikaniert – sie könnten ja infektiös sein. Mit einer solchen Auslegung der Seuchenschutzgesetze lässt sich jede Bürgeraktivität im Keim ersticken. Mich erinnert, mit Verlaub, diese Herangehensweise an üble deutsche Zeiten, wo man den Opfern geduldeter Schläger sogenannte „Schutzhaft“ aufdrängte, um sie angeblich vor Straßenschlägern (damals braun, heute schwarz vermummt) zu schützen, die man vorgab, nicht kontrollieren zu können oder denen das seinerzeitige Regime gar einen gerechten Zorn zugutehalten wollte. Über das Heute, über die gemeinsamen „Bündnisse“ von Parteien, Gewerkschaften, teils Kirchen ohne jede Distanz zu Linksextremisten, werden Sie, liebe Leser, sicher ein sicheres Urteil treffen.
Die sogenannte Corona-„Neue Normalität“ entpuppt sich dabei zunehmend als eine eklige, willkürliche, wichtigtuerische Staatstyrannei gegen friedliche Bürger. Zahlen und Tatbestände entnehmen Sie bitte der Berichterstattung; ich skizziere hier meine Eindrücke und Assoziationen, spreche Muster an. Wer heute aufmuckt, soll medial isoliert und niedergemacht werden: Es ist exakt derselbe Umgang mit dem Bürger, der auch in der sogenannten „Flüchtlingskrise“, also der gezielt zugelassenen illegalen Masseneinwanderung, gegen Andersdenkende in Stellung gebracht wurde. Es fand und findet kein Dialog statt; die heutige Staatsmacht will nicht auf Augenhöhe mit ihren Bürgern sein, sie löst weder das Versprechen Willy Brandts (1969) noch das Versprechen Winfried Kretschmanns (2011) ein. Sie ist in ihrer eigenen Selbstgerechtigkeit rettungslos gefangen und erklärt sich selbst allein zur legitimen Demokratie, wozu sie das Grundgesetz – das nie ein Volk beschloss – in abenteuerlicher Weise auslegt. Der Andersdenkende wurde damals (2015) zum Unmenschen erklärt; heute werden selber denkende Bürger zu Aluhüten, zu Querulanten, zu vermeintlichen Rechtsextremisten erklärt bzw. zu Naivlingen, die sich durch solche „unterwandern“ ließen. Die Äußerungen leitenden Politpersonals sind charakteristisch. Heiko Maas (SPD) ist wieder ganz vorne dabei mit derartigen Beleidigungen von Intellekt und Anstand, vermutlich lässt ihm sein Weltbild eben keine andere Wahl. In der Merkel’schen Republik ist er Minister – in keinem von mir geführten Abteilung hätte ich ihm, Pardon, je auch nur die Verantwortung über einen Besen gegeben. Landesinnenminister Strobl (CDU) versteigt sich zu der Äußerung, sinngemäß, Demokraten gingen in solchen Zeiten nicht auf die Straße (zum Protestieren). Strobl beweist damit, dass ihm eine Demokratie fremd ist, die freiheitlich, vital, spontan, volkssouverän und kein steriles Pappmaché-Versatzstück sein kann. In einer Zeit, in der eine breite Bürgerbewegung die Wucht der Stuttgart 21-Proteste annehmen kann (auch damals wurde das Votum von 90 Tsd. Stuttgartern einfach mit fadenscheinigen formalen Argumenten übergangen) werden die unzufriedenen Bürger wieder zu unqualifizierten, böswilligen Störern und unwürdigen Gliedern der Gesellschaft erklärt. Dialog ist nicht gewünscht, herunterputzen will man. Wie will man so viele Bürger dauerhaft von der politischen Willensbildung ausgrenzen, wenn man nicht zu diktatorischen Mitteln greift? Auch hier gibt es eine Antwort: Mitten in der Landeshauptstadt wurden am 16.5. drei Demonstrationsteilnehmer beim Cannstatter Wasen von Linksextremisten halbtot geschlagen. Eine Woche darauf wollte man AfD-Spitzenpersonal („zu deren eigenem Schutz“) in geschlossene Busse sperren und genehmigte nur eine AfD-Minidemonstration. Unter dem Vorwand des Seuchenschutzes zelebrierte man die eigene Hilflosigkeit gegenüber linkem Straßenterror so richtig – gerade in derselben Situation stellt die Regierung des Ex-Kommunisten (KBW) Kretschmann („Ho-Ho-Ho Chi Minh!“) 25 neue Verfassungsschützer für den Kampf gegen den angeblich allgegenwärtigen Rechtsextremismus ein. Sind das womöglich nicht eher Regierungsschützer? Und wie im allerbesten Kasperletheater darf auch der Antisemitismusbeauftragte des Landes, Herr Dr. Blume, seinen Senf zu all den Bürgern absondern, die dem großen Wohltäter und Impfguru Herrn William Henry Gates III nun einmal nicht über den Weg trauen. Merke: Wem etwas nicht passt, der wird leicht als angeblicher Antisemit gebrandmarkt. Man hat manchmal den Eindruck, dass genau dieser Beauftragte zu Attacken gegen politische Gegner und aufmüpfige Bürger bestellt wurde, bei denen sich Herr Kretschmann selbst nun diskret im Hintergrund halten und (s)einen vermeintlich neutralen Gesellschaftswissenschaftler vorschicken, wie es bei der staatlichen Exekutive heute Mode ist: Das pseudo-objektiviert den brutalen politischen Kampf doch so schön. Wissenschaft, oder was sich dafür ausgibt, ist hierzulande ein schönes Steckenpferd geworden, mit dem man sich mit der Autorität des Doktortitels das zurecht „beweisen“ lässt (z.B. „neue Mobilität“, „Gender-Gleichstellung“ etc.) und dann mit den hochmanipulativen Nudging- / Framing-Techniken der Werbebranche medial in die Gesellschaft trompetet, was man aus politisch-dogmatischen Beweggründen sowieso längst will. Es wird nicht aus der Wissenschaft gefolgert, sondern die Wissenschaft wird politisch zweckgebunden. Heute trompeten Ihnen die Medien vor, es seien zuletzt (23.5.) zwar mehr Protestveranstaltungen gegen die Corona-Maßnahmen gewesen, jedoch weniger Teilnehmer, und den Protesten ginge wohl „die Luft aus.“ Man kann ja auch wieder einkaufen, nicht wahr, wenn man sich an dem entwürdigenden Maulkorb im Gesicht, an dem ständigen Herumkommandiertwerden, an der Absicht eines jeden Verkäufers, einen zu desinfizieren wie in einem Gefängnis, nicht stört. Ich denke, die unter der derzeitigen Herrschaft klar hervortretende Tendenz ist unabweisbar, immer größere Bereiche der Gesellschaft zu angeblich illegitimen Meinungen zu erklären (z.B. wenn man erklärt, Extremismus sei „in der Mitte der Gesellschaft angekommen“ etc.) und sich mit den eigenen Werthaltungen über die demokratische Willensbildung der Gesellschaft zu stellen und dieser Zielvorgaben zu machen. Dies geht in dieser Republik so weit, dass laut den Eliten rechtlich einwandfreie demokratische (Ministerpräsidenten)Wahlen „rückgängig zu machen“ seien (in Thüringen oder Meißen). Die Mainstream-Presse jubelt auch noch, mit – figürlich gesprochen – in puncto Demokratie völlig heruntergelassener Wäsche. Völlig logisch ist da auch eine Haltung der Distanz vom Volk und der Selbstisolierung der Funktionäre, auf die ich noch zu sprechen komme.

Eines ist klar: Wer – wie Merkel - von der „größten Herausforderung seit dem II. Weltkrieg“ schwadroniert, der wird angesichts der wirtschaftlichen Schäden und der provozierten gesellschaftlichen Deformation von seinen diktatorischen Maßnahmen nicht mehr herunterkönnen, ohne dass „Köpfe rollen“. Man soll bekanntlich aufhören, wenn es am schönsten ist – wenn es nie schön war, muss man wie Merkel weitermachen. Ich zitiere eine auf den SPIEGEL bezogene Information aus der Presseabteilung unserer Stuttgarter AfD-Fraktion vom 25.5.: „Um das Infektionsrisiko bundesweit gering zu halten, sollen die verbindlichen Kontaktbeschränkungen bis Anfang Juli verlängert werden - allerdings mit größeren Ausnahmen als bislang vom Bund empfohlen. Die Bundesländer gehen bei der Lockerung der Maßnahmen bereits unterschiedliche Wege. Die Position des Kanzleramts im Überblick: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum soll künftig mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände erlaubt sein. "Die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und der Personenkreis möglichst konstant zu belassen", heißt es in dem Papier. Das gelte insbesondere für Kinder, "bei denen davon ausgegangen werden muss, dass Abstands- und Hygieneregeln nicht konsequent umgesetzt werden". Veranstaltungen und Versammlungen, für die eigens ein Hygienekonzept umgesetzt wird, seien davon getrennt zu betrachten. Die Hygiene- und Abstandsregeln seien auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen umzusetzen, lautet die Forderung des Bunds. Die Zahl der Personen solle dabei "an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel" bemessen werden, zudem sei "für ausreichend Belüftung zu sorgen". Mehr als zehn Personen oder die Angehörigen zweier Hausstände sollen nicht zugegen sein. Außerdem empfiehlt der Bund: "Wo die Möglichkeit besteht, sollten die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko besteht." Weitere Kontaktbeschränkungen sollen dort erlassen werden, "wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert". Ziel sei es dann, "den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern", heißt es in der Beschlussvorlage. Ob die Empfehlungen des Bunds von den Ländern angenommen und dann auch umgesetzt werden, ist allerdings offen. Zuletzt hatte der Vorstoß des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow für Unmut gesorgt, der bereits zum 5. Juni, also einen Monat früher, alle allgemeinen und landesweit geltenden Beschränkungen aufheben will. Spitzenpolitiker mehrerer Parteien und einige Amtskollegen Ramelows kritisierten seinen Plan scharf.“ (Zitat Ende). Was für ein herzloses Geschwätz! Man hat sich in den Irrenhausmodus manövriert und will weitermachen.

Über die Herzlosigkeit, die dumpfe holzköpfige Sterilität dieses Staates in der selbstinduzierten (denn: wir haben nun einmal gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen Jahre keine Corona-Übersterblichkeit) Krise gibt es wahrhaftig viel zu sagen. In der Krise reduziert sich der in der Sache hilflose Staat auf krass unintelligente Machtausübung und schlägt um sich, er outet sich als rechthaberisches Ungeheuer, brutales Trampeltier, das gegen die Menschen agiert, für die der Staat doch da sein soll – er orientiert sich schlecht und will vor allem seine Macht beweisen. Er wird tyrannisch, besserwisserisch und brutal und begründet das mit seiner Verantwortung für die körperliche Unversehrtheit, während er die Menschenwürde real mit Füßen tritt, von der seelischen Gesundheit der Schwächsten ganz zu schweigen. Wo können Sie sich ein Land vorstellen, in dem man Kinder unter der Auflage auf den Spielplatz lässt, gefälligst 1,5 m Abstand beim Spielen zu halten? Kinder! In welchem Land fängt man steinalte Menschen ein, die aus dem Altersheim entweichen, um ihre lieben Enkel vielleicht das letzte Mal zu sehen? Wo setzt man alte Menschen nach einem Arztbesuch wochenlang in Quarantäne, gewissermaßen in Einzelhaft? Wo erzählt man Leuten allen Ernstes, sie müssten für mindestens zwei Jahre (!) damit rechnen, nicht mehr normal sozial zu interagieren und will das allen Ernstes mit dem „Lebensschutz“ begründen? Die Dummheit und Brutalität nehmen epische Ausmaße an. Was soll das dann für ein Leben sein, wo ihr Staat Sie maßregelt, Sie zum Anstehen schickt, Ihre Daten beim Restaurantbesuch abgreift, sich alle diktatorischen Freiheiten nimmt, und ihnen ihre bürgerlichen wegnimmt? Wo sie frei atmen dürfen auf Abruf, aber nicht im Zug? Wo diffamiert man alle, die ihren gesunden Menschenverstand bemühen und nach der Verhältnismäßigkeit fragen? Wo isoliert man Kinder von ihren Spielkameraden oder Großeltern? Wo desavouiert man eigene Ministerialmitarbeiter, die Mitglieder der Akademie der Wissenschaften Leopoldina auf ihrer Seite haben? Wo platziert man bizarre Hygiene-Regeln als allgegenwärtige Gessler-Hüte, die mehr der Herrschaftsdemonstration dienen als dem Nutzen – gerade wie die Windräder auf jedem Hügelkamm, von jedem Punkt des Landes zu sehen? Wo nennt man einen ekligen Maulkorb ein „Maultäschle“? In welcher Ordnung gewöhnt man sich an YouTube-Videos, wo Polizisten zu dritt ein zierliches Persönchen auf den Boden werfen, dessen angebliches so gefährliches Vergehen sich Ihnen um keinen Preis erschließt? Sind wir in China? Und warum sind solche Helden nicht in Afghanistan und legen sich mit würdigen Taliban-Opponenten an, wo wir für das Ausland doch so unendlich viel an Menschlichkeit zeigen, die unser Staat der eigenen Bevölkerung in der sogenannten Krise mit äußerster Rechthaberei vorenthält? Solche viehischen, übergriffigen Zustände hätte man sich, mit Verlaub, bis vor drei Monaten am ehesten in der Nazizeit vorgestellt, aber in der eigenen Lebenszeit nicht für möglich gehalten. Wir hatten geglaubt, in einer Gesellschaft der gewollten Menschlichkeit zu leben, und sind in Deutschland gelandet, wo über den Menschen verfügt wird. Diese Seite deutschen Wesens scheint zyklisch zutage zu treten, wie jetzt.

Der herrische Distanzwille unserer Herrschaft tritt in dieser so genannten Krise in aller Deutlichkeit hervor. Man will sich nicht nur geistig von den unbequemen Andersdenkenden isolieren, sondern auch physisch. Die GRÜNEN, die 2011 mit dem Versprechen einer neuen liberalen Bürgergesellschaft, mit dem Versprechen einer „Politik des Gehörtwerdens“ auftraten, kneifen jetzt am ärgsten. Die Landtagsverwaltung wälzt derzeit ein Projekt – staunen Sie mit mir – parlamentarische Sitzungen per Videokonferenz abzuhalten und sich physisch gar nicht mehr in der Arena zu treffen, wo die Meinungen aufeinanderprallen und man einander im Auftrag des Wählers aushalten muss. Alles Unmittelbare soll raus! Dazu werden mit Steuergeldern Juristen bemüht, die aus unserer parlamentarischen Verfassung Spitzfindigkeiten extrahieren und darlegen sollen, warum im angeblich besten Parlamentarismus der Welt kein Parlament physisch zu tagen brauche. Dies wird am 26.5. im Parlamentspräsidium allen Ernstes debattiert. Unser Kollege Dr. Fiechtner, partei- und fraktionslos, hat derweil einige der überfordert-entnervten Momente unserer Frau Landtagspräsidentin zu einem Orient-Rap-Stück zusammengeschnitten („Herr Abgeordneter Dr. Fiechtner! Herr Abgeordneter Dr. Fiechner!“), das prompt aus YouTube gelöscht wurde. Es handle sich um das Urheberrecht des Landtags. Der Volksvertretung ist folglich nicht zuzumuten, dass das Volk in satirischem Arrangement die Stilblüten dieser Volksvertretung zu sehen und zu hören bekommt. Ich interpretiere diese Anlässe so: Man zieht sich in seine Selbstgerechtigkeit zurück, zum alleinig-demokratischen Teil der Gesellschaft erklärt man sich sowieso, und will nun auch den gemeinsamen physischen Landtags-Raum verlassen, in welchen wir AfDler – aus der Sicht der Altparteien eben illegitim! – mit dem Vertretungsanspruch der Gewählten eingedrungen sind. Man erträgt die Erfahrung nicht, dass das Landtagsrestaurant auch uns AfDlern öffnet und wir an unseren Tischen unsere Gespräche führen. Wenn die GRÜNE Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung im Staatsministerium, Gisela Erler, unter dem beifälligen Blick von Vertretern der Bertelsmann-Stiftung Legitimitätskonstrukte mit „Zufallsbürgern“ ersinnt, statt realer Volksabstimmungen und direkter Demokratie, wie zum Beispiel im Fall des sanierungsbedürftigen Stuttgarter Opernhauses – dann geht dies in dieselbe Richtung der Selbstisolation vom Bürger. Demokratie ist im Verständnis der GRÜNEN dann, wenn die Resultate herauskommen, die sie wollen – andernfalls seien die Abstimmenden eben keine Demokraten. Anfang Mai hat der GRÜNE Abgeordnete M. mit beträchtlichem Aplomb meinen Mitarbeiter aus dem Aufzug geworfen, weil er offensichtlich nicht mit ihm fahren wollte. Dies wurde mit Corona-Distanz begründet („nur einer!“), doch bin ich sicher – keinem Parteifreund des Herrn M. wäre dasselbe passiert, und sei er noch so toxisch. So ist unseres Seins im Landtag, wo man jetzt gar noch versucht, sich andere Meinungen erst gar nicht mehr in der Arena ins Gesicht sagen zu lassen.
Ist Hoffnung? Ich glaube ja. Trotz aller Spaltungsversuche – wir AfDler sind mit unserem bürgerlichen Unbehagen in puncto Grundrechte längst nicht mehr allein. Auch andere Menschen nehmen die ausgeübte, bedenkliche Willkür gegenüber unseren Grundrechten zur Kenntnis, Menschen, die man nicht isolieren und denen man wegen ihres unpolitischen Lebenslaufs kein schädliches Etikett anheften kann. Ich habe mir von einer allgemeinen Grundrechte-Demonstration in Pforzheim am 23.5. erzählen lassen. Unsere anwesenden Freunde zeigten Solidarität und sagten inhaltlich keinen Mucks, sondern hörten den Rednern zu. Die Organisation wurde getragen von älteren Herrschaften, überwiegend unerschrockenen, gestandenen Großmüttern um die 60, die jeden nassforschen jungen Polizisten mit der Frage entwaffnen könnten – „Du weißt aber, was Du hier tust?“ – und die in ihrer unerschrockenen Harmlosigkeit kein Beamter anfassen könnte, ohne sich vor allen Männern dieser Republik zu blamieren. Es sind Großmütter, deren bürgerliche Empörung keine Parteigestalt hat, die ihre Würde in den Schmutz gezogen sehen, und die von selbst von Artikel 20 des Grundgesetzes zu reden beginnen. Wenn dann für das Grundgesetz und für die Freiheit gesungen wird, dann wissen auch wir, wir sind hier richtig. Schon gar, wenn ein Gast aus Leipzig berichtet, die dortigen Proteste würden von Antifanten bedroht – die sich plötzlich an der Seite der Staatsmacht zeigen. Sie sehen friedliche Leute, die sich mit Humor bei der Polizei für den aufgebotenen Schutz bedanken, die das We Shall Overcome des alternativen Protestmilieus singen, und die am Ende feierlich alle zusammen das Deutschlandlied (!) singen. In der Stunde der Not sind wir alle gemeinsam Deutsche und stehen wider die keimende Tyrannei zusammen. Wenn Corona etwas Neues gebracht hat, dann das.

Ihr

Emil Sänze

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